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 Computergestütztes Anlagen-Diagnose-Verfahren

 Das Anlagendiagnoseverfahren CADIV ist ein messtechnisches

 Verfahren zur Prüfung und Beurteilung der Sicherheit von Auf-

 zugsanlagen, das von Dipl.-Ing. Ernst Kasten entwickelt wurde.

 

 

 

 

  

 

 

 

  

 

 

 Mit diesem Verfahren können alle sicherheitstechnischen Eigen-

 schaften eines Aufzugs messtechnisch erfasst und im Hinblick

 auf die notwendigen Sicherheitswerte im Rahmen von techni-

 schen Prüfungen zuverlässig und nachweisbar ermittelt werden.

 In der Grafik ist die Messung einer Fangprüfung mit Prüflast dar-

 gestellt. Die Auswertung dieser Messung belegt eindeutig eine

 zu schwach eingestellte Fangvorrichtung, die in einem möglichen

 Schadenfall unzureichend wirken würde und somit eine Gefahr

 für die mitfahrenden Personen darstellt.

 Mit dieser Messung kann im Rahmen einer Prüfung nach der

 Norm EN 81-1 Anhang D Pkt. D.2 j) die richtige Einstellung der

 Fangvorrichtung eines Aufzugs zuverlässig geprüft werden.

 

 Diese Prüfung, Messung des Beschleunigungsverlaufs während  einer Fangprüfung mit Prüflast, ist Stand der Technik und durch

 Patent DE 42 17 587 seit mehr als 10 Jahren öffentlich.

 

 Gegen die Patenterteilung hat der TÜV Bayern bereits 1993

 beim Patentamt Einspruch eingelegt. Nachdem das Patent nicht

 aufgehoben wurde, hat die gleiche Überwachungsorganisation

 1996 vor dem  Patentgericht in München auf Aufhebung geklagt.

 

      Gerichtsbeschluss vom 15.03.1996:

       - Das Patent wird beschränkt aufrechterhalten -

 

 Nach dem Gerätesicherheitsgesetz  §11 Abs.1) Pkt. 3 müssen

 Aufzugsanlagen bestimmten Anforderungen genügen, die dem

 Stand der Technik entsprechen.

 Bei wiederkehrenden Prüfungen werden schon seit mehreren

 Jahren Messungen im Rahmen von Prüfungen ohne Prüflast  durchgeführt. Die wesentlich wichtigeren Messungen während

 des  Einsatzes von Prüfgewichten im Rahmen der Prüfung vor

 erstmaliger Inbetriebnahme eines Aufzugs werden von maßgeb-

 lichen Stellen als entbehrlich angesehen.

 Eine Novellierung der EN 81-1 in dieser Sache ist mehr als über-

 fällig. Wir achten auf Ihre Sicherheit!