C A D I V
Computergestütztes Anlagen-Diagnose-Verfahren
Das Anlagendiagnoseverfahren CADIV ist ein messtechnisches
Verfahren zur Prüfung und Beurteilung der Sicherheit von Auf-
zugsanlagen, das von Dipl.-Ing. Ernst Kasten entwickelt wurde.
Mit diesem Verfahren können alle sicherheitstechnischen Eigen-
schaften eines Aufzugs messtechnisch erfasst und im Hinblick
auf die notwendigen Sicherheitswerte im Rahmen von techni-
schen Prüfungen zuverlässig und nachweisbar ermittelt werden.
In der Grafik ist die Messung einer Fangprüfung mit Prüflast dar-
gestellt. Die Auswertung dieser Messung belegt eindeutig eine
zu schwach eingestellte Fangvorrichtung, die in einem möglichen
Schadenfall unzureichend wirken würde und somit eine Gefahr
für die mitfahrenden Personen darstellt.
Mit dieser Messung kann im Rahmen einer Prüfung nach der
Norm EN 81-1 Anhang D Pkt. D.2 j) die richtige Einstellung der
Fangvorrichtung eines Aufzugs zuverlässig geprüft werden.
Diese Prüfung, Messung des Beschleunigungsverlaufs während einer Fangprüfung mit Prüflast, ist Stand der Technik und durch
Patent DE 42 17 587 seit mehr als 10 Jahren öffentlich.
Gegen die Patenterteilung hat der TÜV Bayern bereits 1993
beim Patentamt Einspruch eingelegt. Nachdem das Patent nicht
aufgehoben wurde, hat die gleiche Überwachungsorganisation
1996 vor dem Patentgericht in München auf Aufhebung geklagt.
Gerichtsbeschluss vom 15.03.1996:
- Das Patent wird beschränkt aufrechterhalten -
Nach dem Gerätesicherheitsgesetz §11 Abs.1) Pkt. 3 müssen
Aufzugsanlagen bestimmten Anforderungen genügen, die dem
Stand der Technik entsprechen.
Bei wiederkehrenden Prüfungen werden schon seit mehreren
Jahren Messungen im Rahmen von Prüfungen ohne Prüflast durchgeführt. Die wesentlich wichtigeren Messungen während
des Einsatzes von Prüfgewichten im Rahmen der Prüfung vor
erstmaliger Inbetriebnahme eines Aufzugs werden von maßgeb-
lichen Stellen als entbehrlich angesehen.
Eine Novellierung der EN 81-1 in dieser Sache ist mehr als über-
fällig. Wir achten auf Ihre Sicherheit!
